Die Abnahme des Schornsteinfegers ist entscheidend

Die Aufgaben des Schornsteinfegers reichen von der fachkundigen Beratung bis hin zur gesetzlich vorgeschriebenen Abnahme des neuen Kaminofens.

Innerhalb 6 Wochen nach Aufstellung des Kamins ist jeder Eigentümer dazu verpflichtet, den Kamin abnehmen zu lassen. Da der Versicherungsschutz nicht eher greift, muss man sich bis zum Besuch des Schornsteinfegers mit dem Anheizen gedulden.

Was wird überprüft?

Die Abnahme ist genau so wie die Feuerstättenschau alleinig dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Das dies hoheitliche Aufgaben sind, gibt es hier keine freie Wahl eines Schornsteinfegers.

Zuallererst kontrolliert der Kaminkehrer, ob der Schornstein und die Abgasanlage überhaupt geeignet sind für das Errichten einer Kaminanlage.

Der Kaminkehrer überprüft zudem den Zustand des Abzugs. So wird u.a. ausgeschlossen, dass etwaige bauliche Sanierungen in der Vergangenheit nun eine Gefahr darstellen könnten.

Von weiterem Interesse ist der Querschnitt des Schornsteins, da von ihm die zulässige KW Zahl abhängt. Bei einer Mehrfachbelegung wird dabei die erlaubte KW Zahl in Summe einbezogen.

Zudem stellt sich die Frage, was ich überhaupt heizen möchte? Je nach gewünschten Brennstoff gilt es sich natürlich vorher den geeigneten Kamin bzw. Ofen auszusuchen.

Wo soll der Ofen stehen?

Ganz entscheidend für die Sicherheit des Eigentümers ist der richtige Standort des Kamins bzw. Ofens. Bestehen die Wände etwa aus Gipskarton ist es unbedingt notwendig, etwas davor zu bauen, um den Brandschutz zu gewährleisten.

Ein sehr wichtiger Aspekt, der vom Schornsteinfeger bei einer Abnahme kontrolliert wird, ist der Abstand zu brennbaren Bauteilen. Die nötigen Informationen dafür erhalten Sie von Herstellerseite bzw. aus den geltenden Baurechtlinien. Entscheidend ist in jedem Fall einen nicht brennbaren Untergrund geschaffen zu haben.

Für die Sicherheit des Schornsteinfegers sorgen

Auch der Schutz des Kaminkehrers ist gesetzlich exakt vorgeschrieben, doch nur den wenigsten bekannt. Jeder hat nach der DIN 18160 Teil 5 für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen auf dem Dach zu sorgen, damit die Brandschutzordnung auch eingehalten werden kann.

Es müssen u.a. Stand- bzw. Trittflächen, Anlegeleitern, Steigleitern und Steigeisen geschaffen werden, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Eigentümer ist hier in der Pflicht, seinem Dachdecker entsprechende Anweisungen zur Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften zu geben.

Eine Beratung ist Gold wert

Der Schornsteinfeger beantwortet gern alle Fragen bezüglich Umweltschutz und Energieeffizienz. Interessante und wichtige Informationen, wie man richtig feuert und wie die Feuerstätte betrieben wird, hilft auch Energie zu sparen. Das schont sowohl die Umwelt, wie auch den Geldbeutel.

Am Ende der Abnahme bekommt man natürlich ein ausführliches Abnahmeprotokoll ausgehändigt, das alle Überprüfungen genauestens dokumentiert.